Was geschiet bei der Taufe?:

- Wir werden als Kinder Gottes angenommen
- Wir werden somit eingegliedert in die Kirche
- Wir werden von der Erbschuld befreit
- Wir empfangen den Hl. Geist (in Fülle dann bei der Firmung)

Welche Dokument sind erforderlich?

- Geburtsurkunde des Kindes,
- Taufscheine der Eltern (bei nur standesamtl. Verheirateten: Heiratsurkunde)
- Taufschein(e) des (der) Paten, wenn verheiratet: kirchl. Trauungsschein
- Bei Taufen von Kinder, deren Eltern in einer anderen Pfarre wohnen, ist eine Tauferlaubnis des Wohnsitzpfarrers einzuholen.

Bedingungen für das Taufpatenamt:

- Der Pate muss die Reife des Glaubens und des Lebens haben, und sollte in einem Alter stehen, das ihm nach menschlichem Ermessen ermöglicht, das Patenamt eine längere Zeit hindurch auszuüben;
- er muss der kath. Kirche angehören;
- er darf durch kein Rechtshindernis vom Patenamt ausgeschlossen sein (ungültige, z.b. nur standesamtl. Ehe, Kirchenaustritt,....);
- er muss in das 14.Lebensjahr eingetreten sein;
- er muss die wichtigsten Wahrheiten des katholischen Glaubens kennen und ein vorbildliches christliches Leben führen;
- er darf nicht Vater oder Mutter des Täufling sein.