Der Firmpate
Die benötigten Dokumente.
Kirchenrechtliche Voraussetzungen für den Firmpaten.
Ein Firmpate ist nicht unbedingt erforderlich.
Wenn es aber einen Firmpaten geben soll, dann gelten folgende Voraussetzungen:
- er/sie muss Katholik sein
- nicht aus der Kirche ausgetreten
- geeignet und bereit, diesen Dienst zu übernehmen
- 16. Lebensjahr vollendet und gefirmt (ggf. ehestens nachzuholen)
- Taufschein des (der) Taufpaten mit eingetragenem Vermerk der Firmung
- wenn Taufpate(n) verheiratet: (kirchlicher) Trauungsschein
- Angabe von Beruf, Wohnadresse des Paten
- es ist sinnvoll wenn der Taufpate den Dienst des Firmpaten übernimmt.